Promotion

 

Promotionsverfahren werden von der Fakultät 1 der RWTH durchgeführt. Auf den entsprechenden Web-Seiten der Fakultät findet man die Promotionsordnung und weitere wichtige Informationen.

Zu Beginn der Promotionszeit sind folgende administrative Dinge zu erledigen:

  • (fakultativ) Einschreibung als Student im Studierendensekretariat der RWTH. Man muss dann zweimal pro Jahr den Semesterbeitrag ("Studierendenschafts- und Sozialbeitrag") bezahlen. Eine Immatrikulation ist nur dann erforderlich, wenn man am Doktorandenstudium teilnehmen will, siehe folgenden Punkt.
  • (obligatorisch) Antrag auf Zulassung zur Promotion im Dekanat der Fakultät 1 (Paragraph 12 der Promotionsordnung). Bitte die auf der Web-Seite hinterlegten Regeln und Formulare beachten. Gleichzeitig können Sie sich zum Doktorandenstudium anmelden (wenn Sie immatrikuliert sind, siehe oben); die meisten Promovenden nehmen am Doktorandenstudium teil, das ist aber nicht zwingend, sondern nur eine Soll-Bestimmung (Paragraphen 11 und 12 der Promotionsordnung).
  • (fakultativ) Anmeldung zum CDS (Center of Doctoral Studies) . Man bekommt dann am Ende der Promotion ein Promotionssupplement = Doctorate Supplement (vom Promovenden vorzubereiten), siehe Beispiel unten.

Während der gesamten Promotionszeit sollte man Aktivitäten und Leistungen notieren, die für das Supplement relevant sind. Hier finden Sie ein (anonymisiertes) Beispiel für ein "Doctorate Supplement" aus der Physik. Die Fachgruppe Physik empfiehlt, dieses grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen.

Am Ende der Promotionszeit steht die Abgabe der Dissertation und die Prüfung. Eine Liste von möglichen Vorsitzenden der Promotionskommission aus der Fachgruppe Physik sowie Details zur Zusammensetzung der Kommission erhalten Sie bei der .

Sowohl in der Universitätsbibliothek als auch der Physikbibliothek ist jeweils mindestens ein Pflichtexemplar der genehmigten Dissertation abzugeben. Zum Erhalt der Doktorurkunde sind die Abgabebescheinigungen im Promotionsbüro einzureichen.