Häufig gestellte Fragen

 

Frequently Asked Questions

Kann eine bestandene Modulprüfung wiederholt werden?

Nein, eine bestandene Modulprüfung kann nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Auch ein "freiwilliges Nichtbestehen" einer bestandenen Modulprüfung ist im Nachhinein nicht möglich.

Wie funktioniert die Freiversuchsregelung?

Die Freiversuchsregelung wird auf dieser Webseite erläutert. Dort werden auch häufige Fragen beantwortet. Vor Beantragen der Eintragung eines Freiversuchs wird empfohlen, sich von der Fachstudienberatung oder dem Mentoring beraten zu lassen.

Wie werden die Module Betriebspraktikum und Forschungspraktikum organisatorisch durchgeführt?

Die folgenden Informationen im Modulhandbuch sind dazu relevant:

Prüfungsbedingungen:
Das Praktikum hat einen Umfang von mindestens vier Wochen (Vollzeit).
Die bzw. der Studierende muss sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen.
Die Prüfungsleistung ist ein schriftlicher Bericht oder mündlicher Vortrag über das Praktikum.
Der bzw. die Studierende muss selbst einen Dozierenden der RWTH Aachen finden, der den Vortrag oder das Praktikum begutachtet.
Das Modul ist unbenotet.

Nach Abschluss des Praktikums wird vom Studierenden ein Formular von Herrn Loevenich vom ZPA angefordert. Auf diesem wird vom Gutachter das erfolgreiche Praktikum bescheinigt. Das ausgefüllte Formular wird wieder direkt ans ZPA zurückgeschickt.

Können Leistungen in studentischen Eigeninitiativen und Wettbewerben als Studienleistungen anerkannt werden?

Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Anfragen richten Sie bitte an die Fachstudienberatung.

Was ist die Wissenschaftliche Diskussion und wie bereite ich mich darauf vor?

Das Modul "Wissenschaftliche Diskussion" gehört laut Studienverlaufsplan zum 3. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Physik. Üblicherweise wird das Modul direkt vor dem 3. Fachsemester, also Ende September oder Anfang Oktober absolviert. Es erfolgt eine Online-Anmeldung mit der Verteilung auf die verschiedenen Prüfer. Die Prüfer teilen dann die Prüfungstermine mit.

In der Wissenschaftlichen Diskussion sollen Sie im Rahmen einer mündlichen Prüfung Fragen aus den Themengebieten der Experimentalphysik I und Experimentalphysik II umfassend beantworten, indem Sie dabei wissenschaftlich argumentieren.

Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt nicht nur im Selbststudium, sondern auch zusammen mit anderen Studierenden im Rahmen einer Lerngruppe. In dieser Lerngruppe können Sie sich abwechselnd Fragen stellen und gegenseitig die Antworten auf Richtigkeit überprüfen. Auf diese Weise merken Sie, ob Sie den Stoff verstanden haben, Sie können Wissenslücken füllen und das Erklären üben.

Ein Vorschlag für eine Technik, mit der Sie sich gut auf diese Prüfung vorbereiten können, wäre die Anwendung der sogenannten "Feynman-Methode". Diese wurde von dem Physik-Nobelpreisträger Richard Feynman entwickelt. Er nutzte sie selbst in seinem eigenen Studium. Die einzelnen Schritte dieser Methode sind:

  1. Benennen Sie die Fragestellung oder das Thema, das Sie verstehen möchten (z.B. "Was ist Induktion?").
  2. Erklären Sie das Thema schriftlich oder mündlich so grundlegend und ausführlich, dass es auch Neulinge in dem Thema (z.B. Oberstufenschüler) verstehen könnten.
  3. Alle Wissens- und Verständnislücken, die Ihnen bei diesem Erklärungsversuch bewusst werden, notieren Sie sich und schließen sie durch tiefergehendes Studium von Skripten oder Lehrbüchern.
  4. Ergänzen und vereinfachen Sie Ihre Erklärung so, dass sie vollständig und schlüssig ist und alle benötigten Formeln und Fachbegriffe erklärt sind.

 

Wiederholen Sie die Schritte solange, bis Sie alle Verständnislücken geschlossen haben. Sie haben dann ein tiefes Verständnis des Themas gewonnen. Schließlich können Sie die von Ihnen formulierte Erklärung in Ihrem Lernteam vortragen. Die Lernpartner sollen diese kritisch hinterfragen und versuchen, von Ihnen noch nicht erkannte Verständnislücken aufzudecken.

Eine schöne Erläuterung dieser Methode findet man in diesem Video:
https://youtu.be/ge6u-u-22OM

Um einen Überblick über die Themen zu erhalten, die in den Prüfungen angesprochen werden und auf die Sie sich daher vorbereiten sollten, können Sie die Prüfungsprotokolle von Studierenden, die die Prüfung bereits gemacht haben, zu Rate ziehen. Diese finden Sie z.B. in der Fachschaft (Link). Bitte fertigen Sie nach Ihrer Prüfung auch ein Protokoll an und leiten Sie dieses an die Fachschaft weiter.

Wie wird die Bachelorarbeit angemeldet?

Eine Bachelorarbeit kann erst nach Erreichen von 130 Leistungspunkten angemeldet werden. Hierfür fordert man in den Sprechzeiten oder per Email vom ZPA ein Anmeldeformular für die Bachelorarbeit an, auf dem das ZPA die Zulassung zur Bachelorarbeit bescheinigt. Dieses Formular wird vom Aufgabensteller der Bachelorarbeit unter Angabe des Themas und des Ausgabedatums ausgefüllt und ans ZPA zurück gesandt. Damit ist die Bachelorarbeit angemeldet.

Gibt es eine Vorlage für das Titelblatt der Bachelorarbeit?

Ja, hier gibt es eine Vorlage für das Titelblatt.

Wann ist das Abgabedatum für die Bachelorarbeit?

Die Bachelorarbeit muss spätestens drei Monate nach dem Ausgabedatum am ZPA abgegeben werden. Das konkrete Abgabedatum ist nach der Anmeldung in CAMPUS-Office als Prüfungstermin vermerkt. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann die Arbeit spätestens am nächsten Öffnungstag des ZPA dort abgegeben werden.

Welche Möglichkeiten stehen mir nach Abschluss des Bachelorstudiengangs offen?

Kann ich als Bachelorstudent schon Mastermodule belegen?

Diese Möglichkeit ergibt sich aus §9 Abs 3 BPO:
"Module, die in einem Master-Studiengang wählbar sind, und die Studierende schon für diesen ablegen wollen, können frühestens nach dem Erwerb von 120 CP als zusätzliche Module belegt werden; eine Aufnahme im Zeugnis des Bachelor-Studiengangs ist nicht möglich."

Zu den Veranstaltungen und Prüfungen von vorgezogenen Mastermodulen können Sie sich direkt in RWTHonline anmelden. Falls das nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an das ZPA.

Die Module Masterpraktikum, Masterseminar, Masterarbeit und Masterkolloquium können nicht vorgezogen werden.

Wie melde ich die Module des letzten Masterjahrs und die Masterarbeit an?

Zu Beginn der einjährigen Forschungsphase (in der Regel 3. und 4. Mastersemester) melden Sie die beiden Module "Master's Seminar" und "Master's Practical" persönlich am ZPA an, wobei Sie als Prüfer den zukünftigen Aufgabensteller Ihrer Masterarbeit angeben. Im Rahmen dieser beiden Module lernen Sie den Stand der Forschung (Master's Seminar) sowie spezielle Methoden (Master's Practical) in dem Forschungsbereich Ihrer zukünftigen Masterarbeit kennen. Voraussetzung für die Anmeldung dieser beiden Module sind mindesten 30 CP aus dem ersten Studienjahr das Masterstudiengangs. Nach erfolgreichem Absolvieren der beiden Module (in der Regel am Ende des 3. Mastersemesters) trägt der zukünftige Aufgabensteller ein "bestanden" auf dem Anmeldeformular für die Masterarbeit ein. Auf diesem wird dann das Thema sowie das Ausgabedatum der Masterarbeit vermerkt. Mit der Rücksendung ans ZPA gilt die Masterarbeit als angemeldet. Die Abgabe der Masterarbeit muss spätestens 6 Monate nach dem Ausgabedatum erfolgen. Das Thema muss zum Zeitpunkt der Aufgabenstellung festgelegt werden. Der Titel der abgegebenen Arbeit kann im Einvernehmen mit dem Aufgabensteller von dem Thema der Aufgabenstellung abweichen solange die ursprüngliche Aufgabenstellung davon weiterhin erfasst ist.