Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
Anerkennungen sind wegen des flexiblen Studienplans am einfachsten für das 1. und 2. Semester des Masterstudiengangs Physik durchzuführen. Aber auch Anerkennung für Module anderer Semester sind prinzipiell möglich. Abschlussarbeiten (Bachelor- bzw. Masterarbeit) können nicht aus dem Ausland anerkannt werden. Eine Abschlussarbeit kann zwar im Ausland angefertigt werden, der Erstgutachter muss aber auf jeden Fall von der RWTH sein.
Vorbereitung und Learning-Agreement
Sobald Sie einen Auslandsaufenthalt konkret ins Auge gefasst haben und sowohl die Universität als auch die Aufenthaltsdauer feststehen, wird es Zeit, die Anerkennung der auswärtigen Studienleistungen abzuklären. Informieren Sie sich hierzu anhand des Studienplans und des Modulkatalogs der auswärtigen Universität über die dort angebotenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Versuchen Sie, aus dem angebotenen Kursprogramm die Veranstaltungen herauszusuchen, die den im hiesigen Studienplan vorgesehenen Modulen von Inhalt (Modulbeschreibung), Umfang (ECTS-Punkte) und Niveau (Fachsemester B.Sc./M.Sc.) am ähnlichsten sind. Beachten Sie dabei folgende Regeln:
- Äquivalente Module werden grundsätzlich mit den hiesigen Credits anerkannt.
- Die Gesamt-Credits aller eingebrachten auswärtigen Module soll ungefähr gleich sein den Gesamt-Credits der hiesigen anerkannten Module (±10%).
- Für jedes einzelne hiesige Modul sollen zur Anerkennung mindestens 75% der Credits durch auswärtige Module eingebracht werden.
- Mehrere auswärtige Module können als ein hiesiges Modul anerkannt werden.
- Im Masterstudiengang können auch an der RWTH nicht vorhandene Module im Wahlbereich anerkannt werden.
Es kann vorher eine Absprache bezüglich der Anerkennungen in Form eines Learning-Agreements erfolgen.
Im Fall eines Erasmus-Austauschs finden Sie weitere Informationen zu möglichen Anerkennungen im Moodle-Raum mit den entsprechenden Erasmus-Informationen. Im Rahmen von Erasmus ist auch die vorherge Erstellung eines Learning-Agreements verpflichtend. Weitere Erläuterungen zum Online-System finden Sie hier:
Online Learning-Agreement
Bei anderen Austauschprogrammen oder selbst organisierten Auslandsaufenthalten besorgen Sie bitte aussagekräftige Informationen zu den gewünschten anzuerkennenden Modulen. Auf dieser Grundlage wird die beabsichtigte Anerkennung im Learning-Agreement festgelegt. Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:
Learning Agreement Nicht-Erasmus
Antrag auf Anerkennung
Nach der Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt senden Sie Ihr Transcript of Records sowie das vorher angefertigte Learning-Agreement an den Prüfungsausschuss Physik. Sie erhalten dann per Post einen Anerkennungsbescheid des Prüfungsausschusses. Der Bescheid geht in Kopie dem ZPA zu, welches die Eintragungen in CAMPUS-Office vornimmt.
Die offizielle Notenumrechnungstabelle der RWTH finden Sie auf dieser Webseite.
Kontakt
Stefan Roth