Benutzungsordnung

 

Für die Nutzung der Physikbibliothek gilt die Rahmenbenutzungsordnung für die Dezentrale Bibliotheken.der RWTH Aachen von 02/2017 mit folgenden ergänzenden Regelungen:

  • zu §6:

    Die Bibliothek ist regulär zu folgenden Zeiten geöffnet:
    Montag bis Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr

  • zu §7, Absatz 6:
    Gegenstände, die zur Mitnahme von Bibliotheksgut geeignet sind, insbesondere Überbekleidung und Gepäck, sind vor Betreten der Bibliothek abzulegen oder in die dafür vorgesehenen Schließfachschränke einzuschließen. Die Schließfächer sind am selben Tag wieder zu leeren.

  • zu §7, Absatz 7:
    Essen oder die Mitnahme von Verzehrgut in die Bibliothek ist nicht gestattet.

  • zu §13, Absatz 2:

    Mitarbeiter und Angehörige der Fachgruppe Physik mit Dienstzimmer im Haus dürfen mit einem weißen Etikett versehene Medien im Rahmen eines Handapparates in ihren Dienstzimmern aufstellen.

    Der Nachweis eines jeden in einem Handapparates aufgestellten Mediums ist durch Ausfüllen eines zur Verfügung gestellten Formulars zu gewährleisten.

    Wird ein in einem Handapparat aufgestelltes Medium von einer anderen Person benötigt, muss es unverzüglich nach Aufforderung durch das Bibliothekspersonal in die Physikbibliothek zurückgebracht werden.

    Die maximale Zeitspanne, die Medien in einem Handapparat aufgestellt werden können, beträgt 2 Monate. Nach Ablauf dieser Zeitspanne müssen die Medien wieder zurückgebracht werden.