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Studieninteressierte

Bachelorstudiengang

Welche Möglichkeiten stehen mir nach Abschluss des Bachelorstudiengangs offen?

Da es sich beim Physikstudium um einen konsekutiven Bachelor-/Masterstudiengang handelt wird der Regelfall die Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang sein. Sobald die letzte Prüfungsleistung des Bachelorstudiengangs erbracht wurde, kann die Umschreibung in den Masterstudiengang im Studierendensekretariat erfolgen (s.u.).

Alternativ zum Masterstudiengang Physik sind mir zur Zeit (Stand 23.09.09) folgende Masterstudiengänge an der RWTH bekannt, die ebenfalls Bachelorabsolventen im Fach Physik aufnehmen, teilweise allerdings mit Einschränkungen oder Auflagen:

Eine weitere Alternative ist der Hochschulwechsel. Eine Übersicht über Masterstudiengänge in Physik an anderen deutsche Universitäten erhalten Sie unter www.hochschulkompass.de (Studium->Fächerindex (weiterf. Stud.)->"Physik" eingeben). Bei der Suche nach Physik-Fachbereichen in Europa mag Ihnen das CHE-Ranking weiterhelfen.

Eine Alternative für Interessenten am Lehrerberuf mag auch das Angebot der Uni Stuttgart sein:
Master-Studiengang „Gymnasiales Lehramt Physik“ für Absolventen des Fachstudiums Bachelor of Science Physik, siehe
www.uni-stuttgart.de/physik

Kann ich als Bachelorstudent schon Mastermodule belegen?

Diese Möglichkeit ergibt sich aus §9 Abs 3 BPO:
"Module, die in einem Master-Studiengang wählbar sind, und die Studierende schon für diesen ablegen wollen, können frühestens nach dem Erwerb von 120 CP als zusätzliche Module belegt werden; eine Aufnahme im Zeugnis des Bachelor-Studiengangs ist nicht möglich."

Die Wahlpflichtmodule der Vertiefungsrichtungen des Masterstudiengangs wurden in die CAMPUS-Abbildung des Bachelorstudiengangs eingefügt. Für diese Module  kann daher eine CAMPUS-Anmeldung erfolgen. Alle übrigen Module des Masterstudiengang können nach Absprache mit dem Dozenten ebenfalls belegt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall eine Bescheinigung über die erfolgreiche Modulprüfung ausstellen, die Sie später als Masterstudent am ZPA einreichen können.

Die Module Masterpraktikum, Masterseminar, Masterarbeit und Masterkolloquium können nicht vorgezogen werden.

Masterstudiengang

Diplomstudiengang

Welche Prüfer darf ich wählen?

§6 DPO regelt die Bestellung der Prüfer:
"Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfenden und Beisitzenden. Er kann die Bestellung der bzw. dem Vorsitzenden übertragen. Zu Prüfenden werden in der Regel Universitätsprofessorinnen und –professoren, Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Privatdozentinnen und –dozenten, Oberassistentinnen und –assistenten und Hochschuldozentinnen und –dozenten der RWTH bestellt, die das betreffende Prüfungsfach in der Lehre vertreten haben."
Diese Bestimmung wird auf Grund der bisherigen Erfahrungen in folgendem Sinne interpretiert (DPA-Beschluss vom 20.6.90):

Ausnahmen von diesen Durchführungsbestimmungen sind in begründeten Fällen möglich. Sie bedürfen der Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Physik.

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