Eine weitere Alternative ist der Hochschulwechsel. Eine Übersicht über Masterstudiengänge in Physik an anderen deutsche Universitäten erhalten Sie unter www.hochschulkompass.de (Studium->Fächerindex (weiterf. Stud.)->"Physik" eingeben). Bei der Suche nach Physik-Fachbereichen in Europa mag Ihnen das CHE-Ranking weiterhelfen.
Eine Alternative für Interessenten am Lehrerberuf mag auch das Angebot der Uni Stuttgart sein:
Master-Studiengang „Gymnasiales Lehramt Physik“ für Absolventen des Fachstudiums Bachelor of Science Physik, siehe
www.uni-stuttgart.de/physik
Diese Möglichkeit ergibt sich aus §9 Abs 3 BPO:
"Module, die in einem Master-Studiengang wählbar sind, und die Studierende schon für diesen ablegen wollen, können frühestens nach dem Erwerb von 120 CP als zusätzliche Module belegt werden; eine Aufnahme im Zeugnis des Bachelor-Studiengangs ist nicht möglich."
Die Wahlpflichtmodule der Vertiefungsrichtungen des Masterstudiengangs wurden in die CAMPUS-Abbildung des Bachelorstudiengangs eingefügt. Für diese Module kann daher eine CAMPUS-Anmeldung erfolgen. Alle übrigen Module des Masterstudiengang können nach Absprache mit dem Dozenten ebenfalls belegt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall eine Bescheinigung über die erfolgreiche Modulprüfung ausstellen, die Sie später als Masterstudent am ZPA einreichen können.
Die Module Masterpraktikum, Masterseminar, Masterarbeit und Masterkolloquium können nicht vorgezogen werden.
Studierende von anderen deutschen Hochschulen können sich ebenfalls unter Vorlage ihres Bachelorzeugnisses während der Einschreibefrist am Studierendensekretariat der RWTH für den Masterstudiengang Physik einschreiben lassen.
Studierende mit einem ausländischen Hochschulabschluss wenden sich mit entsprechenden Bewerbungsunterlagen rechtzeitig an das International Office
Ausnahmen von diesen Durchführungsbestimmungen sind in begründeten Fällen möglich. Sie bedürfen der Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Physik.
Zuständig für die Anerkennung von Prüfungslesitungen des Fachstudiums aufs Lehramtsstudium ist das Landesprüfungsamt. Lassen Sie sich vorab eine Anerkennungsempfehlung von Ihrem Fachstudienberater für das Lehramt Physik ausfüllen.
Zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen des Fachstudiums (Diplom, Master) als 1. Staatsexamen ist die Bezirksregierung Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de/schule/lehrereinstellung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen11262.html
Eine Alternative mag das Angebot der Uni Stuttgart sein:
Master-Studiengang „Gymnasiales Lehramt Physik“ für Absolventen des Fachstudiums Bachelor of Science Physik, siehe
www.uni-stuttgart.de/physik